Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16.04.2015 einen standardisierten Netznutzungsvertrag Strom festgelegt (Az. BK6-13-042), um die Bedingungen der Netznutzung zu vereinheitlichen und die Abwicklung zu vereinfachen. Alle Netzbetreiber haben den festgelegten Mustervertrag verbindlich ab dem 01.01.2016 anzuwenden.
Der Netznutzungsvertrag kann auch als Rahmenvertrag Anwendung finden. In diesem Fall werden über den Netznutzungsvertrag mehrere Entnahmestellen des Netznutzers zusammengefasst.
Die Endfassung des Netznutzungsvertrags vom 24.06.2015 steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen: