Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb fördern und eine diskriminierungsfreie Netznutzung ermöglichen.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen Anschlussnehmer (Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer) und Netzbetreiber geschlossen. Dieser Vertrag enthält als Vertragsanlagen die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zuzüglich der Ergänzenden Bedingungen der EWR Netz GmbH und dem Preisblatt.
Falls Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, wird eine Zustimmung durch den Grundstückseigentümer benötigt.
Sollten Sie einen Anschluss an unser Netz planen, brauchen wir von Ihnen den Vertrag unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung, gegebenenfalls zusätzlich inklusive der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer. Nachdem wir den Vertrag unsererseits unterzeichnet haben, erhalten Sie ein Exemplar zurück.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen Anschlussnehmer (Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer) und Netzbetreiber geschlossen. Dieser Vertrag enthält als Vertragsanlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWR Netz GmbH.
Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer (Gas-verbrauchender Kunde vor Ort) und Netzbetreiber geschlossen. Der Anschlussnutzer kann der Anschlussnehmer selbst sein, oder auch lediglich sein Mieter. Dieser enthält als Vertragsanlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWR Netz GmbH.
Falls Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, wird eine Zustimmung durch den Grundstückseigentümer benötigt.
Sollten Sie einen Anschluss an unser Netz planen, brauchen wir von Ihnen die jeweiligen Verträge unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung, gegebenenfalls zusätzlich inklusive der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer. Nachdem wir die Verträge unsererseits unterzeichnet haben, erhalten Sie ein Exemplar zurück.