Messstellenbetrieb - Änderung durch Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb, Wartung und die Messung von Messstellen.
Die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber für den Messstellenbetrieb werden im Messstellenrahmenvertrag der EWR Netz GmbH geregelt.
Rechtsgrundlage
Mit der am 09. September 2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur erstmalig standardisierte Verträge vorgegeben, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und einem dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ausgestalten. Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen und adressieren die Marktrollen Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber sowie Messdienstleister und sind von diesen umzusetzen.
Des Weiteren sind Inhalte des Messstellenrahmenvertrages gemäß § 21b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 EnWG jeweils auch unsere technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an die Messeinrichtung in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität in der jeweils aktuellsten Fassung. Sofern sich unsere Mindestanforderungen inhaltlich ändern sollten, werden wir Sie hierüber zeitnah informieren. Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieser Mindestanforderungen gemäß § 21b Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 3 S. 2 Nr. 2 EnWG Voraussetzung für den Zugang zum Messstellenbetrieb ist.
Die standardisierten Rahmenverträge der BNetzA und die dazugehörigen technischen Mindestanforderungen stehen für Sie zum Download zur Verfügung. Sie möchten die Verträge erhalten? Dann genügt eine Nachricht und die Abteilungen Messwesen bzw. Netznutzung der EWR Netz GmbH. Wir senden Ihnen die Verträge gerne zu.