Mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für die Privilegierung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage der jeweilige Netznutzer die Meldung an den Verteilnetzbetreiber übergibt; dies ist nicht zwingend der Letztverbraucher. Außerdem wurden mit dem Gesetz neue Meldefristen festgelegt und eine Sanktionierung für die Nichteinhaltung der Fristen eingeführt. Die Details zur Meldepflicht entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Paragrafen im Gesetz (§ 52 EnFG, § 53 EnFG und weitere).
Folgende Privilegierungssachverhalte sind von der Meldepflicht betroffen:
Für die Reduzierung der Umlagen nach EnFG müssen Sie als Netznutzer* unverzüglich uns als Ihrem zuständigen Netzbetreiber verschiedene Angaben gemäß § 52 EnFG mitteilen.
Dazu gehört,
Diese Informationen sind zwingend mitzuteilen, damit eine Privilegierung gewährt werden kann. Bitte nutzen Sie hierzu die folgenden Excel-Formulare:
*Im Falle einer All-inclusive-Belieferung ist der Lieferant des Letztverbrauchers der Netznutzer. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet.