Netze auf hohem technischen Niveau und ein fairer Netzzugang für alle: Dies bildet die Grundvoraussetzung für die zukunftsträchtigen liberalisierten Energiemärkte Strom und Gas – in Europa, Deutschland und auch in unserer Region.
Mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das zuvor geltende Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" (StromNEV) und die „Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" (StromNZV) in Kraft. Ergänzend zum EnWG werden auch das „Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-G) und das „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG) umgesetzt. Die EWR Netz GmbH hält sich jeweils an die aktuellsten Fassungen der entsprechenden Gesetze beziehungsweise Verordnungen.
Die Netznutzungsentgelte der EWR Netz GmbH sind auf Grundlage der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) kalkuliert und rückwirkend zum 01. Februar 2008 von der Bundesnetzagentur genehmigt worden.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde, vor.
Netze auf hohem technischen Niveau und ein fairer Netzzugang für alle bilden die Grundvoraussetzung für die zukunftsträchtigen liberalisierten Energiemärkte Strom und Gas – in Europa, Deutschland und auch in unserer Region.
Die wesentlichen geschäftlichen Bedingungen beschreiben die Grundlagen zur Durchführung des Netzzugangs bei Erdgas, die im Einzelfall verbindlich über einen Netzzugangsvertrag nebst Anlagen zu vereinbaren sind.