Die Energiewende ist in vollem Gange und immer mehr Strom wird aus regenerativen Quellen erzeugt. Bis die Stromnetze komplett für die neuen Aufgaben ausgebaut sind, wird es allerdings noch einige Jahre dauern. In der Zwischenzeit müssen Engpässe im Stromnetz überbrückt und die schwankenden Einspeisungen aus erneuerbaren Energien ausgeglichen werden. Dazu wird Redispatch verwendet.
Redispatch ist ein kurzfristiger Eingriff in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken. Bevor ein Abschnitt im Netz zu überlasten droht, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu reduzieren. Anlagen jenseits von Engpässen müssen dagegen ihre Einspeiseleistung erhöhen. Dies schützt Leitungsabschnitte vor Überlastung und erhält gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Vor Oktober 2021 erfolgt Redispatch nur über die Regelung konventioneller Kraftwerke mit einer installierten Leistung von mindestens 10 MW und lediglich auf den höheren Spannungsebenen. Ab diesem Zeitpunkt werden aber auch kleinere Erzeuger und die Niederspannungsebene betroffen sein.
Eine anschauliche Erklärung des Themas erhalten Sie in dem folgenden Video der Bundesnetzagentur:
Ab dem 1. Oktober 2021 startet Redispatch 2.0 auf der Grundlage des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, welches die Energiewende beschleunigen und die Stromnetze sicherer machen soll. Um dies zu ermöglichen, werden ab dann auch
ab einer installierten Leistung von 100 kW von den Redispatch-Maßnahmen betroffen sein. Daher die Bezeichnung „Redispatch 2.0“. Redispatch 2.0 soll die Entwicklung von Last und Einspeisung prognostizieren. Zudem sollen im Vorfeld Maßnahmen gegen zu erwartende Überlastungen oder Engpässe eingeleitet werden. Zukünftig wird das Verfahren daher stärker auf Planungsdaten und Prognosen basieren. Hierzu werden auch die oben genannten Anlagenbetreiber eingebunden. Zudem sollen die Gesamtkosten aus konventionellem Redispatch und Einspeisemanagement optimiert werden.
Derzeit sind einige Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung an das Netz der EWR Netz GmbH angeschlossen. Alle Anlagenbesitzer haben rechtzeitig ein Schreiben von uns erhalten. Die Prozesse müssen dann bis zum 1. Oktober 2021 implementiert sein.