Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Sicherstellung der Energieversorgung. Insbesondere die Möglichkeit erneuerbare Energien durch eine Photovoltaikanlage zu integrieren gewinnt immer mehr Bedeutung.
Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage, haben Sie die Möglichkeit Ihren selbst erzeugten Strom in das Netz der EWR Netz GmbH einzuspeisen und eine entsprechende Vergütung zu erhalten – so machen Sie Ihren klimafreundlich erzeugten Strom zu Geld!
Wir übernehmen dabei, als zuverlässiger Partner, die weitere technische und kaufmännische Abwicklung des Energietransports.
So leisten wir gemeinsam einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz!
Sie interessieren sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Projekt realisieren können und welche Umsetzungsschritte Sie dabei beachten sollten.
Hinweis: Die beschriebene Vorgehensweise gilt für Anlagen kleiner 100 kW (Nenneinspeiseleistung). Falls Sie die Errichtung einer Anlage von 100 kW (Nenneinspeiseleistung) oder größer beabsichtigen, kontaktieren Sie uns einfach direkt!
Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur vor Ort, ob alle grundsätzlichenVoraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage gegeben sind.
Hier geht es zur Installateursuche
Nutzen Sie hierzu das „Anfrageformular für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen“ und fügen Sie der Anfrage einen aktuellen Lageplan des Gebäudes bzw. Grundstücks bei. Dies übernimmt in der Regel Ihr Installateur für Sie. Wir überprüfen daraufhin, ob eine Einspeisung in das Netz der EWR Netz GmbH erfolgen kann.
Sie erhalten von uns schnellstmöglich eine schriftliche Mitteilung über die erfolgte Netzverträglichkeitsprüfung.
Hinweis: Eine Bearbeitung der Anfrage kann nur bei vollständig ausgefülltem Anfragebogen mit beigefügtem Lageplan erfolgen. Die Anfrage ist nur mit der Originalunterschrift des Anlagenbetreibers gültig. Bei Anfragen, welche „im Auftrag“ gestellt werden, muss eine Vollmacht seitens des Anlagenbetreibers beigefügt werden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.
Sind Netzanschluss und Einspeisemöglichkeit geklärt, meldet Ihr Elektroinstallateur die gewünschte Anlage bei uns an. Folgende Unterlagen sind dabei einzureichen:
Formulare der EWR Netz GmbH:
Die nachfolgenden Unterlagen sind beim Anlagenbetreiber vorzuhalten und können bei Bedarf abgerufen werden:
Hinweis: Bei Planung und Projektierung sind Gesetze und Verordnungen, die technischen Regeln sowie die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) in der jeweils aktuell gültigen Fassung anzuwenden.
Ist die Photovoltaikanlage errichtet und liegt ein entsprechender Inbetriebsetzungsantrag Ihres Elektroinstallateurs vor, kann ein Termin zur Inbetriebnahme gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Installateur und einem Mitarbeiter der EWR Netz GmbH vereinbart werden.
Hinweis: Die Photovoltaikanlage darf nur bei einem ordentlichen Inbetriebnahmetermin und bei Anwesenheit eines Mitarbeiters der EWR Netz GmbH in Betrieb genommen werden!
Bei diesem Termin wird durch die EWR Netz GmbH zunächst ein Vergleich des Anlagenaufbaus mit der Planungsvorgabe und den Anmeldedaten vorgenommen.
Stimmen alle Daten überein, wird eine entsprechende Zählereinbaubescheinigung ausgefertigt und die Anlage kann in Betrieb genommen werden.
Fertig! Nun kann die eigene Stromerzeugung losgehen!
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes zur Vereinfachung und Steigerung der Datenqualität.
Alle Stromerzeugungsanlagen (sowie auch Stromspeicher), die an ein Stromnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen, müssen hier innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme registriert werden. Dies obliegt der Verantwortung des Anlagenbetreibers.
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage erfolgt über die dafür vorgesehene Seite der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Erfolgt die Registrierung innerhalb des genannten Zeitraumes nicht, können gegebenenfalls entsprechende Sanktionen auf Sie zukommen.
Bitte beachten Sie zudem, dass etwaige Änderungen, beispielsweise der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage oder ein Betreiberwechsel, dem Marktstammdatenregister ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden sind.
Hinweis: Sprechen Sie Ihren Installateur an! Er kann Sie bei der Registrierung Ihrer Anlage gegebenenfalls unterstützen.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Auskunftsformular für Gutschriften an die Mailadresse mastr@ewr-netz.de zukommen.
Die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen ergibt sich aus dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Welcher Vergütungssatz gilt, bestimmt sich nach dem Monat, in dem die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt. Dieser Vergütungssatz gilt für das Jahr der Inbetriebnahme, sowie ab dem 01.01 des Folgejahres für weitere 20 Jahre.
Eine aktuelle Übersicht der Fördersätze können Sie bei der Netztransparenz unter folgenden Link entnehmen: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG
Hinweis: Für den geltenden Vergütungssatz ist das Datum der kaufmännischen Inbetriebnahme Ihrer Anlage maßgebend. Vergütet werden kann jedoch erst diejenige Menge, die durch ein geeichtes Zählwerk entsprechend erfasst wurde.
Nach der kaufmännischen Inbetriebnahme des Netzbetreibers erhalten Sie einen monatlichen Teilbetrag. Dieser wird jährlich angepasst.
Nach § 71 Abs. 1 EEG müssen Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen. Hierzu gilt insbesondere die Übermittlung eines Zählerstandes zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Einspeiseabrechnung erhalten Sie durch Ihren Netzbetreiber.