Nach den Vorgaben der BNetzA müssen alle Geschäftsprozesse zur Abwicklung der Netznutzung grundsätzlich seit dem 1. August 2007 elektronisch in einheitlichen Datenformaten (EDIFACT) erfolgen. Die Netznutzungsabrechnung ist seit dem 1. Oktober 2007 elektronisch durchzuführen, wenn ein Netznutzer oder ein Netzbetreiber die elektronische Netznutzungsabrechnung wünscht. Eine vergleichbare Regelung für den Bereich Gas wurde mit Beschluss vom 20. August 2007 (GeLiGas, Az: BK7-06-067) gefasst.
Die „EDI-Vereinbarung“ legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der Abschluss der EDI-Vereinbarung erfolgt gleichzeitig mit dem Abschluss des Lieferantenrahmenvertrages.
Die BDEW-Mustervereinbarung, die unserer aktuellen EDI-Vereinbarung entspricht, steht Ihnen zur Ansicht unter nachfolgendem Link zur Verfügung: