Mit dem Inkrafttreten des EEG 2017 ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten des Ausgleichsmechanismus auf die Übertragungsnetzbetreiber beschränkt worden (vgl. § 77 Abs. 1 EEG 2017). Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber, um die veröffentlichten Daten ab dem Kalenderjahr 2016 einzusehen. Hier der Link zur Internetseite unseres vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers, der Amprion GmbH: