Die EWR Netz GmbH rechnet den Messstellenbetrieb künftig direkt mit Ihnen ab. Ihr Stromliefervertrag bleibt davon unberührt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Messstellenvertrag, die zukünftige Abrechnung sowie häufig gestellte Fragen.
Kurz gesagt: Sie müssen den Messstellenvertrag nicht unterschreiben oder zurücksenden.
Wir bitten Sie jedoch, die Annahme des Messstellenvertrags in Textform (z. B. per E-Mail) zu bestätigen.
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ohne SEPA-Mandat erhalten Sie später eine Rechnung und können den Betrag selbst überweisenSie erhalten diese Information, da die EWR Netz GmbH Ihr zuständiger Messstellenbetreiber ist.
Als Messstellenbetreiber sind wir für den Betrieb Ihres Stromzählers, die Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten sowie die Bereitstellung dieser Daten verantwortlich.
Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben informieren wir Sie mit dem Schreiben über:
Die Unterlagen dienen insbesondere dazu, Ihnen das bestehende Vertragsverhältnis sowie die damit verbundenen Regelungen transparent darzustellen.
Für Sie ändert sich vor allem, dass die Abrechnung des Messstellenbetriebs künftig separat von Ihrem Stromliefervertrag erfolgt.
In vielen Fällen wurde das Entgelt für den Messstellenbetrieb bisher über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass er dieses Entgelt nicht für Sie übernimmt.
Daher ist die EWR Netz GmbH verpflichtet, Ihnen das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.
Ihr Stromliefervertrag bleibt davon unberührt. Die Stromlieferung erfolgt weiterhin über Ihren bisherigen Energieversorger.
Ansonsten ergeben sich für Ihren Alltag keine Änderungen.
Eine Unterschrift oder Rücksendung des Vertrags ist nicht erforderlich.
Der Messstellenvertrag besteht bereits, da der Messstellenbetrieb gesetzlich geregelt ist und im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Stromanschlusses erfolgt.
Das Schreiben dient dazu, Sie transparent über die geltenden Vertragsbedingungen zu informieren.
Über eine Annahme der Vertragsanpassung per E-Mail würden wir uns freuen. Nutzen Sie dafür bitte die Angaben im Kontaktbereich.
Wenn Sie nichts unternehmen, ist keine weitere Aktion erforderlich. Der Messstellenbetrieb wird weiterhin durch die EWR Netz GmbH durchgeführt. Sie erhalten zu gegebener Zeit Ihre Abrechnung und können diese wie gewohnt begleichen.
Sie sind unsicher oder haben Rückfragen? Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihr Schreiben bereit. Nutzen Sie dafür bitte den Kontaktbereich.
Die Höhe des Entgelts für den Messstellenbetrieb ist gesetzlich geregelt und richtet sich unter anderem nach der Art Ihrer Messeinrichtung und Ihrem Stromverbrauch.
Die aktuell gültigen Preise sind im Preisblatt der EWR Netz GmbH veröffentlicht. Dieses Preisblatt können Sie auf unserer Internetseite einsehen.
Die jeweils für Sie geltenden Entgelte ergeben sich aus den konkreten Gegebenheiten Ihrer Messstelle und werden in Ihrer Abrechnung transparent dargestellt.
SEPA-LastschriftmandatDas SEPA-Mandat erleichtert Ihnen die Zahlung, da der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen wird.
Dadurch vermeiden Sie, Zahlungsfristen zu übersehen, und reduzieren Ihren eigenen Aufwand.
Wenn Sie kein SEPA-Mandat erteilen, erhalten Sie Ihre Rechnung wie gewohnt und können den Betrag selbst überweisen.
Sie haben ein Schreiben mit mehreren Unterlagen erhalten. Dazu gehören:
Diese Unterlagen dienen dazu, Sie transparent über den Messstellenbetrieb und die zukünftige Abrechnung zu informieren.
Haben Sie Fragen zum Messstellenvertrag oder zur Abrechnung des Messstellenbetriebs?
Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihr Schreiben bereit. Hilfreich sind außerdem Angaben wie Ihre Kundennummer, Zählernummer oder die Adresse der betroffenen Messstelle.
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Anfrage den Betreff „Messstellenvertrag“, damit Ihre Anfrage schnell zugeordnet werden kann.
Telefon: 06731 405-112
E-Mail: SmartMeter@ewr-netz.de
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr