Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb fördern und eine diskriminierungsfreie Netznutzung ermöglichen.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen Anschlussnehmer (Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer) und Netzbetreiber geschlossen. Dieser Vertrag enthält als Vertragsanlagen die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zuzüglich der Ergänzenden Bedingungen der EWR Netz GmbH und dem Preisblatt.
Falls Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, wird eine Zustimmung durch den Grundstückseigentümer benötigt.
Sollten Sie einen Anschluss an unser Netz planen, brauchen wir von Ihnen den Vertrag unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung, gegebenenfalls zusätzlich inklusive der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer. Nachdem wir den Vertrag unsererseits unterzeichnet haben, erhalten Sie ein Exemplar zurück.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) stellt den vom Anschlussnehmer zu übernehmenden Anteil an den Kosten für die Erstellung, Errichtung oder Verstärkung der örtlichen Netzanlagen im Netz der allgemeinen Versorgung (vorgelagertes Netz) dar. Er wird getrennt von den Hausanschlusskosten berechnet und dem Anschlussnehmer sowohl bei Neuanschlüssen als auch bei Leistungserhöhungen in Rechnung gestellt. In der Mittelspannung beträgt der BKZ derzeit 55,80 €/kW zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Letztverbraucher der Niederspannungsebene wird der BKZ je nach Bedarfsart differenziert ermittelt. Die jeweiligen BKZ-Sätze sind aus dem „Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der EWR Netz GmbH Worms zur NAV“ ersichtlich.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen Anschlussnehmer (Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer) und Netzbetreiber geschlossen. Dieser Vertrag enthält als Vertragsanlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWR Netz GmbH.
Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer (Strom verbrauchender Kunde vor Ort) und Netzbetreiber geschlossen. Der Anschlussnutzer kann der Anschlussnehmer selbst sein oder auch lediglich sein Mieter. Dieser Vertrag enthält als Vertragsanlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EWR Netz GmbH.
Falls Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, wird eine Zustimmung durch den Grundstückseigentümer benötigt.
Sollten Sie einen Anschluss an unser Netz planen, brauchen wir von Ihnen die jeweiligen Verträge unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung, gegebenenfalls zusätzlich inklusive der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer. Nachdem wir die Verträge unsererseits unterzeichnet haben, erhalten Sie ein Exemplar zurück.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) stellt den vom Anschlussnehmer zu übernehmenden Anteil an den Kosten für die Erstellung, Errichtung oder Verstärkung der örtlichen Netzanlagen im Netz der allgemeinen Versorgung (vorgelagertes Netz) dar. Er wird getrennt von den Hausanschlusskosten berechnet und dem Anschlussnehmer sowohl bei Neuanschlüssen als auch bei Leistungserhöhungen in Rechnung gestellt. In der Mittelspannung beträgt der BKZ derzeit 55,80 €/kW zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Letztverbraucher der Niederspannungsebene wird der BKZ je nach Bedarfsart differenziert ermittelt. Die jeweiligen BKZ-Sätze sind aus dem „Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der EWR Netz GmbH Worms zur NAV“ ersichtlich.