Wussten Sie schon, dass Sie nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) als Eigentümer bzw. Anschlussnehmer eines Gasanschlusses auch Pflichten haben? Dies gilt auch, wenn Sie die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen haben.
Technische Sicherheit hat bei der Gasversorgung absolute Priorität. Die EWR Netz GmbH garantiert Ihnen bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gashausanschlusses die Instandhaltung und Wartung der Gasanlage und der Gasleitungen. Ab der Hauptabsperreinrichtung liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in Ihren Händen.